Nach dem Ringen um die Erbschaftsteuerreform kehrt Ruhe ein. Nun sollten Sie über Schenkungen als vorweggenommene Erbfolge nachdenken. Denn eine kluge Übertragung hilft Vermögen zu erhalten und Steuern zu sparen.
Hinweis: Bei Schenkungen stehen dem Beschenkten alle zehn Jahre die selben Freibeträge zu - wie bei einer Erbschaft.
Das können wir für Sie tun:
Selbstverständlich bieten wir Ihnen unsere Unterstützung auch bei Erbschaftsangelegenheiten an.
Außerdem beachten wir weitere Möglichkeiten:
Sie sehen: Es gibt vielfältige Möglichkeiten zu einer steuersparenden Veranlagung. Schließlich sollten sowohl Schenker als auch Beschenkter profitieren!
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