Aktuelles Steuerrecht
Bernd Schmidt

 

 

Steuerklassen und Freibeträge im Schenkungsfall

Maßgeblich für die Einordnung in eine der drei Steuerklassen ist das Verhältnis des Erwerbers zm Schenker.In Abhängigkeit vom Verwandschaftsgrad werden Freibeträge gewährt. Die Tabelle gibt Ihnen einen groben Überblick.

Steuerklasse Verwandtschaftsgrad Steuerfrei bis ...


Klasse I
Ehegatte
Kinder / Stiefkinder
Enkelkinder / Urenkel
Eltern / Großeltern
(im Erbfall)
500.000 Euro
400.000 Euro
200.000 Euro
100.000 Euro
     


Klasse II
Eltern / Großeltern
(bei Schenkungen)
Geschwister
Nichten / Neffen
Schwiegerkinder
geschiedene Ehepartner
20.000 Euro
     
Klasse III eingetragene Lebenspartner
übrige Erwerber
500.000 Euro
20.000 Euro
     
Steuersätze

Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des verschenkten Vermögens (abzüglich Freibeträgen und Verbindlichkeiten) und der Steuerklasse.

steuerpflichtiger
Erwerb bis
einschließlich

Steuerklasse
I
Steuerklasse
II
Steuerklasse
III
75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %
über
26.000.000 Euro
30 % 43 % 50 %

 

 

 

 

 

 

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